Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Das bedeutet, dass sie Anspruch aufs Mitmachen haben!
Zum Beispiel bei Tagesausflügen/Klassenfahrten und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets kann außerdem bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Für Bezieher von Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld, ist das Landratsamt die richtige Anlaufstelle in Sachen Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket genau?
Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägigen Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (150 Euro jedes Jahr), Schülerbeförderungskosten, Lernförderung (Nachhilfe), Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (monatlich 15,00 Euro).
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