Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist ein Antrag erforderlich und zwar bevor die Leistung in Anspruch genommen werden soll. Bitte beachten Sie, dass Leistungen für Zeiten vor der Antragstellung grundsätzlich nicht gewährt werden können. Für die einzelnen Leistungen sind Anlagen zum Antrag und ggfs. weitere Unterlagen einzureichen.
Viele Fragen zu diesem Thema werden in unseren „Allgemeinen Information der Stadt Bielefeld” beantwortet. Die Informationen können Sie weiter unten aufrufen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen aber auch im persönlichen Gespräch:
Anlaufstelle für SGB II-Bezieher (Hartz IV), SGB-XII-Bezieher (Sozialhilfe), Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag ist die Abteilung Bildung und Teilhabe im Sozialamt der Stadt Bielefeld.
Anträge können selbstverständlich auch per Post gestellt werden.
Ihre Stadt Bielefeld
Quellen: https://www.bielefeld.de/de/biju/but/
https://www.bielefeld.de/de/biju/but?medium=mobile
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind
Wir unterstützen Sie und Ihr Kind bei der Beantragung. Im Folgenden haben wir für Sie die einzelnen Schritte zur Berechtigung Bildung und Teilhabe zusammengefasst:
Finanzierung von Nachhilfe beantragen – so geht‘s
Schritt 1: Antragsformular besorgen
Entsprechende Formulare gibt es in den so genannten Leistungsstellen: Für Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld):
Zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte, deren Aufgaben in der Regel im Jobcenter wahrgenommen werden. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten:Fragen Sie in Ihrem Rathaus, Bürgeramt oder auch bei der Kreisverwaltung nach dem zuständigen Ansprechpartner.
Schritt 2: Bestätigung der Schule einholen
Erster Ansprechpartner für Sie als Eltern ist die Schule Ihres Kindes. Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Wenn die Versetzung gefährdet ist und es an der Schule Ihres Kindes sonst keine Förderung gibt, kann Ihr Kind eine außerschulische Lernförderung erhalten. Lassen Sie sich hierfür von der Lehrerin oder dem Lehrer bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung braucht.
Schritt 3: vom Nachhilfeinstitut ausfüllen lassen
Wenn die Schulbestätigung ausgefüllt ist, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen und wir füllen unseren Antrag aus. Gerne können Sie uns hierfür kontaktieren.
Schritt 4: Antrag stellen
Fügen Sie dem Antrag Ihr Grundantrag und eine Kopie vom aktuellen Sozialbescheid hinzu. Jetzt ist Ihr Antrag vollständig und Sie können diese bei der Bildung und Teilhabe einreichen.
Wir freuen uns auf Sie
Ihre Lernförderung OWL