Anspruch

BuT Voraussetzungen – Überblick für Familien

BuT richtet sich an Kinder und Jugendliche in bestimmten Leistungssituationen. Wir fassen verständlich zusammen – die konkrete Prüfung macht das Jugendamt.

  • Keine falschen Zusagen
  • Orientierung für Familien
  • Nachhilfe & Lerntherapie

Typische Ausgangspunkte (vereinfacht)

Diese Seiten bieten allgemeine Orientierung zu „Bildung und Teilhabe“ (BuT) – keine Rechtsberatung. Anspruch, Höhe und Bewilligung entscheidet die zuständige Kommune bzw. das Jugendamt am Wohnsitz. Gesetze und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

Einzelheiten hängen von Wohnsitz, Alter und aktueller Rechtslage ab – wir ersetzen keine Behördenauskunft.

  • Bezug von Leistungen nach SGB II (z. B. Bürgergeld) oder XII in bestimmten Konstellationen
  • Nachweis des Bedarfs für die jeweilige Leistung (z. B. Lernförderung)
  • Antrag bei der zuständigen Kommune am Wohnsitz des Kindes

BuT-Funnel

Orientierung → Fördercheck → Antrag

Nutzen Sie unseren bestehenden Fördercheck und die Tarifseite mit Formularen – wir ersetzen keine Behörde.

Häufige Fragen zu BuT

Unsicher bei den Voraussetzungen?

Fördercheck oder Beratung – ohne Druck.