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Anspruch

BuT Voraussetzungen – Überblick für Familien

BuT richtet sich an Kinder und Jugendliche in bestimmten Leistungssituationen. Wir fassen verständlich zusammen – die konkrete Prüfung macht das Jugendamt.

BuT-Unterstützung möglich

Hilfe bei Antrag und Unterlagen – ohne Zusage.

Keine falschen Versprechen

Bewilligung entscheidet die Behörde.

Nachhilfe & Lernförderung

Ein Ansprechpartner für den nächsten Schritt.

Transparente Beratung

Orientierung statt Verkaufsdruck.

BuT-Begleitung: Prüfen, Antrag, Bewilligung, Start

Typische Ausgangspunkte (vereinfacht)

Diese Seiten bieten allgemeine Orientierung zu „Bildung und Teilhabe“ (BuT) – keine Rechtsberatung. Anspruch, Höhe und Bewilligung entscheidet die zuständige Kommune bzw. das Jugendamt am Wohnsitz. Gesetze und Verfahren können sich ändern; maßgeblich sind die offiziellen Stellen.

Einzelheiten hängen von Wohnsitz, Alter und aktueller Rechtslage ab – wir ersetzen keine Behördenauskunft.

  • Bezug von Leistungen nach SGB II (z. B. Bürgergeld) oder XII in bestimmten Konstellationen
  • Nachweis des Bedarfs für die jeweilige Leistung (z. B. Lernförderung)
  • Antrag bei der zuständigen Kommune am Wohnsitz des Kindes

BuT-Funnel

Orientierung → Fördercheck → Antrag

Nutzen Sie unseren bestehenden Fördercheck und die Tarifseite mit Formularen – wir ersetzen keine Behörde.

Häufige Fragen zu BuT

Unsicher bei den Voraussetzungen?

Fördercheck oder Beratung – ohne Druck.